Das Working Holiday Visum Australien
Über das Working Holiday Visum zu reden, geht nicht, ohne ein paar Worte über das australische Working Holiday Maker programme zu verlieren. Dieses Programm regelt den kulturellen Austausch von jungen Erwachsenen zwischen Australien und den jeweiligen Partnerländern. Der erklärte Schwerpunkt liegt also ausdrücklich auf dem Kennenlernen von Kultur, Land und Leuten Australiens. Die damit verbundene Arbeitsmöglichkeit im Gastland dient dabei auch der Finanzierung der Reise, soll aber eigentlich mehr als Teil der Erfahrungen, in diesem Fall dem Kontakt mit der „echten“ Arbeitswelt Australiens gesehen werden.
Bilaterale Abkommen im Rahmen des Working Holiday Maker Programms hat Australien seit dem Start im Jahr 1975 mit aktuell 38 Ländern abgeschlossen und zur praktischen Durchführung zwei verschiedene Visa eingerichtet: das Work and Holiday visa (subclass 462) und das Working Holiday visa (subclass 417). Beide Visa unterscheiden sich in Details, vor allem aber hinsichtlich der Nationalität der Antragsteller. Deutsche Staatsbürger können ausschließlich das Working Holiday visa (subclass 417) beantragen und erhalten.
Um die nachfolgend beschriebenen Details zum Working Holiday Visum besser einordnen zu können, muss man verstehen, dass Australien – Kultur hin oder her – dabei nicht zuletzt wirtschaftlichen Interessen im Auge hat, auch wenn – oder gerade weil – diese etwas widersprüchlich sind. Das Working Holiday Visum geht einher mit einer Arbeitserlaubnis, die unbeschränkt ist, was die Arbeitsinhalte angeht. Nahezu alle Länder sind damit sehr restriktiv, um nicht Arbeitsmöglichkeiten für die eigene Bevölkerung zu gefährden. Deshalb beschränkt Australien die zeitliche Gültigkeit der Working Holiday Visa auf ein Jahr und begrenzt die Arbeitsdauer bei dem einzelnen Arbeitgeber auf sechs Monate. Andererseits gibt es in Australien Gegenden und Branchen, die händeringend nach saisonalen Arbeitskräften suchen. Das sind insbesondere die Farmer im Outback, aber auch Bergbaubetriebe und der Bausektor. Wer als Work and Traveler hier mindestens drei Monate arbeitet, den belohnt Australien mit der Möglichkeit eines zweiten Visums, dem Second Working Holiday Visum.
Was geht? Ausstattung, Gültigkeit, Einschränkungen
Das Working Holiday visa (subclass 417) ermöglicht
- den Aufenthalt in Australien für eine Dauer von bis zu 12 Monaten
- in Australien einer beliebigen bezahlten Arbeit nachzugehen, pro Arbeitgeber maximal 6 Monate
- zu studieren, maximal 4 Monate
- die beliebig häufige Aus- und Wiedereinreise nach Australien während der Gültigkeit des Working Holiday Visums
Voraussetzungen für das Working Holiday Visum
- schon 18, aber noch keine 31 Jahre (Kanadier und Iren: 36 Jahre) alt geworden zum Zeitpunkt der Antragstellung
- der Antrag muss außerhalb Australiens gestellt werden (gilt nicht für das „Second Working Holiday Visum“)
- deutscher Pass mit Gültigkeit mindestens sechs weiterer Monate
- keine Begleitung durch eigene Kinder
- Nachweis von Geldmitteln in Höhe von umgerechnet 5.000 AUD (die Kopie eines nicht zu alten Kontoauszugs mit entsprechendem Guthaben genügt normalerweise)
- Nachweis von ausreichenden Geldmitteln für den Rück- oder Weiterflug bzw. das tatsächliche Rückflugticket
- möglicherweise werden von einzelnen Antragstellern im Verlauf der Bearbeitung bestimmte Gesundheitsnachweise verlangt
- ACHTUNG: die Voraussetzungen für unser Farmwork Programm gehen in Details über diese für das Working Holiday Visum hinaus. Sie sind auf der Seite Programmvoraussetzungen beschrieben.
Antragstellung und Kosten
Der Antrag auf Ausstellung eines Working Holiday visa (subclass 417) kann mittlerweile nur noch online erfolgen, und zwar auf der Webseite des australischen Departments of Home Affairs :
- Für den Online Antrag klickt man im blauen Feld unten rechts auf „Apply“ und wird dann auf eine Seite gelenkt, auf der zunächst ein eigener „ImmiAccount“ angelegt werden muss. In diesem geschlossenen Bereich führt dann das System selbsterklärend durch die verschiedenen Stufen des Antrags. Der Online Antrag kostet aktuell (Dezember 2023) 635 AUD, alternativ 395 EUR.
Nach eigenen Angaben werden mehr als 75 % alle Anträge innerhalb von zwei Tagen bearbeitet. Der Rest, bei dem es länger dauert, beinhaltet vor allem Anträge, die aus unterschiedlichen Gründen Nachfragen erfordern bzw. wo Unterlagen fehlen.
Das Second Working Holiday Visa
Den Antrag auf ein zweites Working Holiday Visum können diejenigen stellen, die mit ihrem ersten WHV mindestens drei Monate (88 Tage) in einem bestimmten Bereich und in bestimmten ländlichen Gegenden Australiens gearbeitet haben und das anhand ihrer Lohnabrechnungen nachweisen können. Im Allgemeinen sind das die Branchen Landwirtschaft, Bergbau sowie Gebäude- und Anlagenbau. Detaillierte Informationen gibt es auf der Webseite „Specified work“ des Department of Home Affairs inklusive einer Liste aller Landesteile, die als „ländliche“ Gegenden definiert sind (ganz am unteren Ende der Seite). Der Antrag kann im übrigen innerhalb und außerhalb Australiens gestellt werden. Wenn er innerhalb Australiens gestellt wird, darf das erste WHV noch nicht abgelaufen sein.
Ein paar Zahlen
- Das Working Holiday Maker Programm startete im Jahr 1975 mit den Abkommen zwischen Australien und Großbritannien sowie Irland und Kanada. Deutschland kam erst im Jahr 2000 dazu.
- Im Fiskaljahr 2014/15 wurden seitens der Australier knapp 227.000 Working Holiday Maker visa ausgestellt, 5,3 % weniger als im Jahr vorher.
- Die „Top 5“ bei den (ersten) Working Holiday Visa waren Großbritannien (36 TSD), Deutschland (25 TSD), Südkorea (21 TSD), Frankreich (20 TSD) und Taiwan (18 TSD).
Links
- Die Seite des Working Holiday visa (subclass 417) auf der Website des australischen Departments of Home Affairs
- Website der australischen Botschaft in Berlin
- Für Statistik-Freaks und alle, die Interesse an noch detaillierten Zahlen und Informationen haben, empfiehlt sich die Lektüre des Working Holiday Maker Reports vom australischen Department of Home Affairs.